Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hausboot-Events Marc Matting & Lucas Hoffmann GbR für die Vermietung des Bootes „Beluga“ und die Durchführung von Veranstaltungen

1. Anwendungsbereich

1.1  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hausboot-Events Marc Matting & Lucas Hoffmann GbR, nachfolgend „Anbieter“ genannt, gelten für sämtliche Leistungen der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere die Vermietung der Eventlocation „Beluga“, nachfolgend „Boot“ genannt, sowie die Erbringung gastronomischer Dienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen und dem öffentlichen Barbetrieb.

1.2  Vertragspartner ist ausschließlich die Hausboot-Events Marc Matting & Lucas Hoffmann GbR.

1.3  Mit Abschluss eines Mietvertrages, einer Eventbuchung oder mit Betreten des Bootes erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

2. Vertragsabschluss und Leistungen

2.1 Eine Buchung beim Anbieter beginnt mit einer Anfrage des Kunden, in der die gewünschten Leistungen, der Buchungszeitraum und die geplante Teilnehmerzahl genannt werden. Nach Eingang der Anfrage erhält der Kunde ein unverbindliches Angebot mit einer Übersicht über die Leistungen, wie Bootsmiete, verfügbare Getränkepakete und optionale Zusatzleistungen. 

2.2 Auf Grundlage des unverbindlichen Angebots teilt der Kunde dem Anbieter mündlich oder in Textform seine gewünschte Auswahl mit. Der Anbieter erstellt daraufhin ein angepasstes, verbindliches Buchungsangebot, das dem Kunden zur Annahme zugesendet wird. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt oder den übermittelten Bestätigungslink aktiv nutzt.

2.3  Reservierungen des Bootes erfolgen ausschließlich nach Annahme des verbindlichen Angebots. Bis dahin bleibt der Anbieter berechtigt, andere Anfragen für den betreffenden Zeitraum anzunehmen.

2.4  Änderungen der vereinbarten Leistungen oder der Teilnehmerzahl nach Vertragsabschluss sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 10 % ist kostenfrei. Eine darüberhinausgehende Reduzierung wird mit 25 % des Getränkewertes der ursprünglich gebuchten Leistung für jede fehlende Person in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nach schriftlicher Rücksprache mit dem Anbieter möglich.

2.5  Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte sich der gesetzliche Steuersatz zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung ändern, passt sich der Gesamtpreis entsprechend an.

2.6  Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, behält sich der Anbieter das Recht vor, bei nachweislich gestiegenen Kosten (z.B. durch Einkaufspreise, Liegeplatzgebühren oder Betriebskosten) eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Über etwaige Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.

2.7 Zahlungen sind wie folgt fällig:

Die Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrags erfolgt in zwei Raten auf das in der Rechnung angegebene Konto:

– 50 % des Auftragswertes sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Annahme des verbindlichen Angebots.

– Die restlichen 50 % sind innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Veranstaltung und Zugang der Schlussrechnung zu zahlen.

Die Schlussrechnung berücksichtigt alle im Voraus vereinbarten Leistungen, etwaige nachträgliche Änderungen (z. B. reduzierte Teilnehmerzahl oder Änderung des Getränkepakets) sowie zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen. Bei Buchung des Getränkepakets „Flex“ werden die tatsächlich konsumierten Getränke auf Grundlage des Verbrauchs abgerechnet und in die Endabrechnung einbezogen.

Bei kurzfristigen Buchungen gelten abweichende Zahlungsfristen:

– Liegen zwischen Rechnungsstellung und Termin für die Leistungserbringung weniger als 14 Tage, so ist 50 % des Auftragswertes bis zur Leistungserbringung zu zahlen.

2.8  Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Fristen, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die reservierten Leistungen anderweitig zu vergeben.

2.9  Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten sind.

2.10  Ist der Kunde nicht zugleich Veranstalter, oder wird ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften dieser und der Veranstalter gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.

3. Leistungserbringung

3.1  Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung des Bootes gemäß der Leistungsbeschreibung im Angebot am Sportboothafen Freilichtbühne, auf Höhe des Esplanade Hotels, in 15526 Bad Saarow.

3.2  Ein Anspruch auf eine bestimmte Route auf dem See (Schleusenfahrt etc.) besteht nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Änderungen des Fahrtverlaufs aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Witterungsbedingungen, Wasserstand, technische Störungen oder behördliche Anordnungen (z. B. durch Polizei oder Wasserbehörde) bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.3  Kann der Anbieter den Beginn der Mietzeit nicht einhalten, ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden erst möglich, wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten über die vertraglich vereinbarte Startzeit hinausgeht.

3.4  Bei Abbruch oder Ausfall der Fahrt aufgrund höherer Gewalt (Wetter, behördliche Maßnahmen) erfolgt die Veranstaltung, sofern möglich, ersatzweise am festen Liegeplatz. In diesem Fall gilt die Leistung als erbracht. Eine Erstattung oder Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Schiffsführer entscheidet in Absprache mit dem Servicepersonal über den Abbruch der Fahrt.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1  Ein Rücktritt des Kunden von einem verbindlich geschlossenen Vertrag bedarf der Textform und ist zu folgenden Bedingungen möglich:

Bei Rücktritt durch den Kunden fallen folgende Stornierungsgebühren an:

    • bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 25 % der Auftragssumme
    • bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der Auftragssumme
    • bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 75 % der Auftragssumme
    • ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen: 100 % der Auftragssumme

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis ist schriftlich und mit Belegen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornorechnung zu führen.

4.2  Wird die vereinbarte Veranstaltung unmöglich, weil der Kunde dies zu vertreten hat (z. B. Zahlungsverzug, fehlende Genehmigungen, Rücktritt aus persönlicher Entscheidung), so gelten die Stornogebühren gemäß Ziffer 4.1.

4.3  Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die weder vom Kunden noch vom Anbieter zu vertreten sind (insbesondere aufgrund behördlicher Maßnahmen, Sperrungen, Unwetter o. Ä.), so entfällt die Stornogebühr.
In diesem Fall schuldet der Kunde ausschließlich den Ersatz der bis dahin tatsächlich entstandenen Aufwendungen des Anbieters. Dies gilt nur, wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann. Erfolgt die Veranstaltung ersatzweise am Liegeplatz des Bootes, so gilt die Leistung als erbracht gemäß Ziffer 3.4.

5. Rücktritt des Anbieters

5.1  Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere wenn:

    • vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten werden,
    • der Vertrag aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden

      zustande gekommen ist,

    • begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen,
    • Handlungen oder Umstände bekannt werden, die die Sicherheit an Bord oder das Ansehen des Anbieters gefährden könnten,
    • gegen die Haus- oder Bootsordnung verstoßen wird und dadurch strafrechtliche Konsequenzen oder Regressansprüche Dritter drohen, ein sonstiger wichtiger Grund in der Person des Kunden oder dessen Gäste vorliegt, der es dem Anbieter unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten

5.2  Der Anbieter kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn:

    • höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technische Defekte oder sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Ereignisse die Leistungserbringung unmöglich machen,

    • gesetzliche Änderungen nach Vertragsschluss eine rechtmäßige Durchführung der Veranstaltung verhindern und eine Anpassung des Vertrags nicht möglich ist.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Buchungskosten. Etwaige ersparte Aufwendungen des Anbieters werden jedoch angerechnet und erstattet. Im Fall einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter, die durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verursacht wurde, behält sich der Anbieter vor, dem Kunden sämtliche bis dahin entstandene Aufwendungen sowie einen angemessenen Betrag für entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

5.3 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen eines berechtigten Rücktritts oder einer Kündigung durch den Anbieter ist ausgeschlossen.

6. Haftung

6.1  Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2  Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter lediglich für die Verletzung sogenannter Kardinalpflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3  Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB – ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden.

6.4  Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder durch von ihm beauftragte Dritte am Boot, am Inventar, an technischen Einrichtungen oder durch Nichteinhaltung der Haus- oder Bootsordnung verursacht werden.

6.5  Für mitgebrachte Gegenstände des Kunden oder seiner Gäste übernimmt der Anbieter keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Kleidung, technische Geräte, Dekoration, Wertgegenstände oder sonstiges Inventar.

6.6  Der Anbieter kann vom Kunden den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen, sofern Art oder Umfang der Veranstaltung dies erfordern.

7. Bootsordnung

7.1  Allgemeine Verhaltensregeln
Die Bootsordnung ist während der gesamten Mietdauer bzw. Veranstaltung einzuhalten. Der Vertragspartner – als vorher benannter Ansprechpartner – trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln durch alle anwesenden Gäste. Zuwiderhandlungen können zur sofortigen Beendigung der Fahrt, zum Ausschluss einzelner Gäste sowie zur fristlosen Kündigung des Vertrags führen.

7.2  Anweisungen der Crew
Den Anweisungen des Schiffsführers und der Crew ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Das Betreten des internen Bereiches ist ausschließlich dem Personal gestattet. Das Boot darf erst nach Aufforderung betreten werden.

7.3  Haftung für Wertgegenstände und Fundsachen
Für mitgebrachte Wertgegenstände oder zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Fundsachen werden für maximal 14 Tage aufbewahrt.

7.4  Verhalten an Bord
Folgendes Verhalten ist untersagt:

    • sexistische, rassistische oder diskriminierende Äußerungen oder Handlungen

    • das Belästigen anderer Boote oder Passanten

    • Übersteigen von Geländern oder Betreten abgesperrter Bereiche

    • Baden ohne ausdrückliche Genehmigung des Schiffsführers

    • Tanzen auf Tischen oder anderen erhöhten Flächen

    • Werfen von Gegenständen über Bord

7.5 Sicherheitsregeln auf der Dachterrasse

Das Betreten der Dachterrasse erfolgt auf eigene Gefahr. Das Springen von der Dachterrasse ist nicht gestattet. Die Treppe ist freizuhalten.

7.6  Toilettennutzung
Die Toilette ist ausschließlich für Fäkalien und Toilettenpapier vorgesehen. Fehlverhalten führt zu sofortigem Fahrtabbruch. Reparaturkosten bei Verstößen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Urinieren über Bord ist verboten.

7.7  Mitgebrachte Speisen und Getränke
Eigene Speisen und Getränke sind nur nach schriftlicher Vereinbarung gestattet.

7.8  Musik, Lautstärke und Feuer
Die Lautstärke der Musik wird ausschließlich vom Servicepersonal geregelt. Offenes Feuer, Feuerwerkskörper, Holzkohlegrills sowie Shishas mit glühendem Kohleeinsatz sind strengstens verboten. Das Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet. Zigaretten sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

7.9  Ordnung und Sauberkeit
Das Boot ist sauber zu halten. Bei unüblicher Verschmutzung behält sich der Anbieter vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben.

7.10  Tiere & Kinder
Tiere sind nur nach Absprache an Bord gestattet. Kinder dürfen sich nur in Begleitung verantwortlicher Erwachsener auf dem Boot aufhalten. Auf Wunsch stellt die Crew Schwimmwesten zur Verfügung. Die Anzahl der Schwimmwesten für Kinder muss bei der Angebotsanfrage vom Kunden angegeben werden.

8. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, die unter

Datenschutzerklärung

abrufbar ist.

9. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Frankfurt/Oder.

10. Schlussbestimmungen

10.1  Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen, auch bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen.

10.2  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Rücktritts-, Kündigungs-, Mahnungs- oder Mängelanzeigen durch den Kunden bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

10.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für eine Lücke der AGB.

10.4  Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Stand: 17.05.2025

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